Allgemeine Geschäftsbedingungen Textbüro MIT ABSICHT

1) Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen sowie den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Textbüro MIT ABSICHT (folgend: die Auftragnehmerin) und dem Kunden (folgend: die Auftraggeberin). Die AGB gelten für die gesamte Dauer der geschäftlichen Verbindung.
  • Anderslautende Vereinbarungen oder gesonderte Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2) Leistung

  • Je nach Vorgabe der Auftraggeberin liefert die Auftragnehmerin ein Korrektorat oder Lektorat bestehender Texte. Ggf. fertigt sie im Auftrag neue Texte an.
  • Das Korrektorat eines Textes beinhaltet die höchstmögliche Reduzierung von Fehlern im Ausgangstext, die Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung betreffen. Die Auftraggeberin nimmt zur Kenntnis, dass dieses Ziel unter Umständen beeinträchtigt werden kann, vgl. hierzu auch 7) Haftung der Auftragnehmerin
  • Das Lektorat eines Textes umfasst über das reine Korrektorat hinausgehend auch die stilistische Prüfung des Ausgangstexts, etwa im Hinblick auf Verständlichkeit und Stil. Die Auftraggeberin nimmt zur Kenntnis, dass Optimierungsvorschläge im Rahmen eines Lektorats immer als subjektiv empfundene Vorschläge durch die Auftragnehmerin zu verstehen sind. Jedwede Haftung der Auftragnehmerin ist daher ausgeschlossen. Vgl. hierzu auch 7) Haftung der Auftragnehmerin.
  • Korrekturen und Vorschläge sowie Veränderungen aller Art am Ausgangstext werden durch die Auftragnehmerin in Microsoft Word über die Funktion „Änderungen nachverfolgen“ kenntlich gemacht. Wünscht die Auftraggeberin eine andere Art der Textbearbeitung, so ist dies vor Auftragserteilung durch die Auftraggeberin anzuzeigen und ggf. zusätzlich zu vergüten.

3) Beauftragung der Auftragnehmerin

  • Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform.
  • Vor Auftragserteilung erstellt die Auftragnehmerin ein Angebot, das Auskunft über geschätzten Zeitaufwand und die Gesamtkosten des Auftrags gibt. Die Auftraggeberin nimmt zur Kenntnis, dass der im Angebot prognostizierte Arbeitsaufwand von dem tatsächlichen Arbeitsaufwand abweichen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn der entsprechende Text nicht bereits vor Anfrage des Angebots durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Auftraggeberin nimmt zur Kenntnis, dass exakt die im Angebot vereinbarten Leistungen beauftragt werden.
  • Der Auftraggeberin steht es frei, den erteilten Auftrag vor Lieferung durch die Auftragnehmerin schriftlich zu kündigen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich in diesem Fall, den bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Aufwand der Auftragnehmerin entsprechend des vereinbarten Honorars zu vergüten.
  • Änderungen des ursprünglich erteilten Auftrags sind möglich; so können sich etwa Lieferfristen auftraggeber- oder auftragnehmerseitig nach Auftragserteilung ändern. Entsprechende Änderungen bedürfen der Schriftform.

4) Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin

  • Die Auftraggeberin verpflichtet sich, ihrerseits an der Erfüllung des Auftragsziels mitzuwirken. Hierzu zählt etwa die Aufklärung über zu verwendende Terminologie, spezifische Ausdrücke oder Abkürzungen. Diese sind der Auftragnehmerin rechtzeitig, in jedem Fall noch vor Bearbeitung des Ausgangstextes, mitzuteilen. Ebenso hat die Auftraggeberin Auskunft über den Verwendungszweck des Textes zu geben.
  • Zu bearbeitender Ausgangstext ist durch die Auftraggeberin rechtzeitig, vollständig und leserlich auf digitalem Weg an die Auftragnehmerin zu übermitteln.
  • Die Auftragnehmerin ist auf die kontinuierliche, pünktliche Zuarbeit der Auftraggeberin angewiesen. Werden vereinbarte Fristen nicht eingehalten und/oder bleibt die Zulieferung von benötigtem Material (etwa Texte, Bilder, Rückmeldungen) aus, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, den Auftrag nicht weiter zu bearbeiten – auch, wenn damit möglicherweise beauftragte Leistungen unerfüllt bleiben.
  • Kommt die Auftraggeberin ihrer Mitwirkungspflicht nicht vollumfänglich nach, kann sie nach Ausführung des Auftrags nicht geltend machen, die Auftragnehmerin habe den Auftrag nicht wunschgemäß ausgeführt.

5) Lieferung

  • Die Auftragnehmerin liefert den bearbeiteten Ausgangstext innerhalb der im Angebot ausgewiesenen Frist. Sofern ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten ist, ist die Auftragnehmerin gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, etwaige Verzögerungen der Lieferung rechtzeitig anzuzeigen.
  • Die Lieferung des Textes erfolgt auf digitalem Weg. Die Auftragnehmerin übernimmt für die Übertragung der Daten – etwa per E-Mail – keine Haftung. Die mit der Übermittlung verbundenen Gefahren trägt die Auftraggeberin.
  • Die Auftraggeberin ist verpflichtet, von der Auftragnehmerin übermittelte Lieferungen auf Vollständigkeit zu prüfen.
  • Nach Lieferung des Auftrags verbleiben etwaige zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Unterlagen bei der Auftragnehmerin. Diese hat keine Aufbewahrungspflicht zu erfüllen. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, Sicherungskopien der eingesandten Ausgangstext aufzubewahren.
  • Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die von der Auftragnehmerin gelieferten Texte und/oder sonstigen Lieferungen ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck einzusetzen.

6) Honorare und Zahlung

  • Geltend sind stets die zum Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten Preise.
  • Die im Angebot prognostizierte Aufwandsentschädigung versteht sich – sofern dies im Angebot ausgewiesen ist – inklusive einer Korrekturschleife. Darüberhinausgehender oder vor Bearbeitung des Auftrags nicht absehbarer Aufwand wird entsprechend zusätzlich berechnet. Die Auftraggeberin nimmt zur Kenntnis, dass der im Angebot prognostizierte Auftragspreis somit von der tatsächlichen Rechnungssumme in der Schlussrechnung abweichen kann.
  • Übersteigt ein prognostizierte Auftragswert 250,00€, steht es der Auftragnehmerin frei, eine Vorauszahlung in Höhe von 25 Prozent der Gesamtsumme des Auftrags zu verlangen.
  • Unmittelbar nach Lieferung der bearbeiteten Texte erhält die Auftraggeberin die Schlussrechnung. Diese ist innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist an die Auftragnehmerin vollumfänglich zu zahlen.
  • Hält die Auftraggeberin das vereinbarte Zahlungsziel nicht ein, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeit an allen weiteren Aufträgen der Auftraggeberin so lange einzustellen, bis die ausstehende Summe voll bezahlt ist. Auch, wenn so das vereinbarte Lieferdatum nicht eingehalten wird.

7) Haftung  der Auftragnehmerin

  • Die Auftragnehmerin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme. Die Auftragnehmerin haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen und nicht für entgangenen Gewinn.
  • Die Auftragnehmerin bearbeitet den erteilten Auftrag mit größter Sorgfalt. Die Auftraggeberin nimmt zur Kenntnis, dass das Ziel, den Ausgangstext von allen darin enthaltenen Fehlern zu befreien, unter Umständen (etwa hohe Fehlerquote im Ausgangstext, hoher Zeitdruck der Bearbeitung) nicht vollständig erreicht werden kann.
  • Sind im korrigierten Text durch die Auftragnehmerin weniger als 90 Prozent der Fehler behoben, so hat die Auftraggeberin Anspruch auf eine kostenfreie Nachbearbeitung. Alle weiteren Ansprüche, inklusive Schadenersatz wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
  • Die Auftragnehmerin haftet nicht für Mängel sachlicher, fachlicher oder inhaltlicher Art, die sie selbst nicht zu vertreten hat.
  • Sofern die Auftraggeberin ihrer Mitwirkungspflicht nicht vollumfänglich nachkommt, ist jegliche Mängelhaftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
  • Eine Ablehnung der durch die Auftragnehmerin gemachten Vorschläge zur Optimierung des Ausgangstextes, etwa Stil oder Verständlichkeit betreffend, gelten nicht als Reklamationsgrund.
  • Beanstandungen am gelieferten Auftrag sind der Auftragnehmerin durch die Auftraggeberin nach Erhalt der Lieferung innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen schriftlich anzuzeigen. Danach gilt die Lieferung als akzeptiert und der Auftrag als abgeschlossen.
  • Die Auftragnehmerin haftet nicht für rechtswidrige Inhalte der Ausgangstexte, etwa Verletzungen von Urheber- oder Persönlichkeitsrecht, Aufrufe zu Straftaten und/oder Gewalt oder verfassungsfeindliche Inhalte. Werden der Auftragnehmerin solche rechtswidrigen Inhalte erst nach Erhalt des Ausgangstextes bekannt, so steht es ihr frei, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind von der Auftraggeberin vollumfänglich zu erstatten. Die Auftraggeberin hat in diesem Fall kein Recht auf Schadenersatz.
  • Etwaige Schadenersatzansprüche der Auftraggeberin gegenüber der Auftragnehmerin sind auf die Höhe des in der Rechnung ausgewiesenen Nettobetrags begrenzt.
  • Die Auftraggeberin haftet nicht für Schäden am Text und auch nicht für den Verlust des Textes, gleich welcher Ursache (etwa bei der elektronischen Übermittlung, Schäden durch Viren- oder andere Schädlingsprogramme, auf dem Postweg, durch Dritte oder durch höhere Gewalt).
  • Sofern die Auftraggeberin des gelieferten Text für einen anderen als im Auftrag vereinbarten Zweck verwendet, ist die Auftragnehmerin von jedweden Schadenersatzansprüchen freigestellt.

8) Vertraulichkeit/Verschwiegenheitspflicht

  • Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, mit den im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich umzugehen. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten. S. hierzu auch die Datenschutzerklärung des Textbüro MIT ABSICHT.
  • Die Auftraggeberin nimmt zur Kenntnis, dass eine einhundertprozentige Vertraulichkeit – gerade durch elektronische Kommunikation, etwa per E-Mail – nicht gewährleistet ist. Die Auftragnehmerin haftet nicht für unautorisierte Eingriffe Dritter.

9) Höhere Gewalt

  • Höhere Gewalt berechtigt Auftraggeberin und Auftragnehmerin, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist die jeweils andere Partei hier rechtzeitig schriftlich zu informieren. Der bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Aufwand ist der Auftragnehmerin durch die Auftraggeberin zu erstatten.
  • Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Ereignisse, die es der Auftragnehmerin nachweislich verunmöglichen, den Auftrag vollumfänglich zu bearbeiten.

10) Gerichtsstand

  • Gerichtsstand der Auftragnehmerin ist der Geschäftssitz.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11) Schlussbestimmungen

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der geschäftlichen Verbindung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin. Anderslautende Regeln und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
  • Sind oder werden Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleiben die restlichen Bedingungen davon unberührt und behalten ihre verbindliche Geltung. Gleiches gilt, sollten einzelne Punkte jetzt oder künftig rechtlich unwirksam werden.
  • Rechtlich unwirksame oder undurchführbare Punkte der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch rechtswirksame Regelungen ersetzt, die der ursprünglichen Regelung ihrer juristischen und wirtschaftlichen Gestalt am nächsten kommt.

Münster, den 22. Juli 2022